Kreissynoden beschließen Verwaltungsunion

Gelsenkirchen. Am 28. März haben sich die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Herne und die Kreissynode des Evangelischen Kir­chenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid im Gemeindezentrum Matthäuskirche in Gelsenkirchen zusammengefunden. Einziges Thema der Syondalen Versammlung und der anschließenden Tagungen der Kreissynoden war die Bildung ei­ner von beiden Kirchenkreisen getragenen gemeinsamen Verwaltung.
Weil die Verwaltungsaufgaben trotz zurückgehender Gemeindegliederzahlen um­fangreicher und darüber hinaus auch komplexer geworden sind – ein Beispiel ist die Einführung den neuen Umsatzsteuergesetzes, das ab 2025 auch in Körperschaf­ten des Öffentlichen Rechts umgesetzt werden muss –, soll eine größere Einheit die Sicherung dieser Aufgaben gewährleisten. „Weil die vorgegebene Mindestperso­nalausstattung an ihre Grenzen stößt, wenn es zu Ausfällen von Mitarbeitenden kommt, können wir das sowohl im Gelsenkirchener als auch im Herner Kreiskir­chenamt kaum auffangen“, so Verwaltungsleiter Burkhard Feige, der bereits seit 2019 mit einem halben Stellenumfang in den Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wat­tenscheid abgeordnet ist, um in Personalunion beide Verwaltungen zu leiten. Insge­samt verspricht sich die Leitung beider Kirchenkreise von der Verwaltungsunion höhere Professionalität und Leistungsfähigkeit, mehr Flexibilität und damit eine bessere Bewältigung der Aufgabenvielfalt. Weitere finanzielle Einsparungen sind dadurch nicht zu erwarten, auch deshalb, weil alle Mitarbeitenden in einer zusam­mengeführten Verwaltung ihren Arbeitsplatz behalten. Entlassungen wird es nicht geben.
Die Kreissynoden hatten im Januar 2021 den Überlegungen zur Zusammenlegung zugestimmt und die Kreissynodalvorstände beauftragt, eine Verbandssatzung für ein gemeinsames Kreiskirchamt zu erstellen und auf dem Gebiet beider Kirchen­kreise (Gelsenkirchen, Wattenscheid, Herne, Castrop-Rauxel) mögliche Standorte für eine gemeinsame Verwaltung zu prüfen.
Aus beiden Kirchenkreisen paritätisch besetzte Arbeitsgruppen haben im Zusam­menspiel mit den Kreissynodalvorständen diese Aufträge erfüllt, eine Verbandssat­zung erarbeitet und verschiedene mögliche Standorte geprüft. Dabei ging es um Ausstattung, Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit und Kosten. Nach Sichtung der Ergebnisse empfehlen die Kreissynodalvorstände als Standort für das neue gemeinsame Kreiskirchenamt ein Bürogebäude im Nord­sternpark in Gelsenkirchen.
Beide Kreissynoden hatten gestern in der gemeinsamen Versammlung Gelegenheit, Satzungsentwurf und Standort zu diskutieren. Anschließend haben beide Kreissyn­oden je für sich getagt, um abschließend zu beraten und abzustimmen.
Beide Synoden haben die Vereinigung der beiden bisher eigenständigen Kreis­kirchenämter der Evangelischen Kirchenkreise Gelsenkirchen und Watten­scheid sowie Herne zum 1. Januar 2024 beschlossen. Das gemeinsame Kreis­kirchenamt bekommt den Namen „Kreiskirchenamt an der Emscher“. Der Sitz der vereinigten Verwaltung ist in Gelsenkirchen (Nordsternpark).
Superintendentin Claudia Reifenberger (Herne) und Superintendent Heiner Montanus (Gelsenkirchen und Wattenscheid) zeigten sich ob dieses Ergebnisses erleich­tert. „Unsere Verwaltung wäre auf Dauer in ihrer jetzigen Form nicht mehr arbeits­fähig gewesen“, sagte sie im Anschluss an die Tagung. „Ich freue mich, dass un­sere Mitarbeitenden in einer gemeinsamen Verwaltung mit einer dann größeren Personalausstattung deutlich entlastet werden und der Beratungsservice für Ge­meinden wie Fachbereiche erhalten werden kann.“
Die kreiskirchliche Verwaltung in Herne besteht aus drei Abteilungen – Finanz­buchhandlung, Personalabteilung, Liegenschaftsabteilung. Einige hauptsächliche Aufgaben sind Beratung und Unterstützung von Gemeinden und Fachbereichen bei Haushalts-, Personal- oder Baufragen und die Erstellung von Haushaltsplänen oder Jahresbilanzen. Insgesamt ziehen etwa 25 Mitarbeitende aus Herne, 30 aus Gelsen­kirchen und Wattenscheid in die Büros im Nordsternpark. AR