Krankenbesuche sind wieder eingeschränkt möglich

HERNE/ CASTROP-RAUXEL – Die stetig sinkenden Infektionszahlen machen es möglich: Die Evangelischen Krankenhäuser Herne und Castrop-Rauxel haben das bisher geltende Besuchsverbot gelockert. Um Patienten und Mitarbeitende weiterhin bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, müssen Besucherinnen und Besucher einige Regeln beachten. Ab dem fünften Tag des Klinikaufenthalts ist pro Patient und Tag in der Zeit von 12 bis 18 Uhr der Besuch einer Person für maximal 60 Minuten möglich. Der Besuch muss spätestens einen Tag vorher bis 12 Uhr telefonisch auf der jeweiligen Station angemeldet werden.

Besucher müssen analog zu den Regelungen im Einzelhandel entweder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest oder einen Nachweis über ihren vollständigen Impfschutz (14 Tage nach der letzten Impfdosis) zusammen mit ihrem Personalausweis vorlegen. Zu einem Besuch berechtigt ist auch, wer seine überstandene Covid-19-Infektion nachweisen kann. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen.

Besucher müssen in der Eingangshalle zudem eine Symptom-Checkliste sowie ein Datenschutz-Formular ausfüllen. Während der Dauer des Besuchs ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Dazu ist auf die geltenden Abstandsregeln von mindestens 1,50 Meter zu achten. Im Eingangsbereich der Häuser sowie auf den Stationen stehen Desinfektionsspender für eine ordnungsgemäße Händehygiene bereit. „Wir sind sehr froh, dass dank dieses Konzepts unsere Patienten wieder Besuch von ihren Angehörigen empfangen können“, sagen die Verwaltungsdirektoren Danh Vu (EvK Herne) und Gerhard Glock (EvK Castrop-Rauxel).

Nicht möglich ist ein Besuch, wenn Symptome einer Atemwegsinfektion vorliegen oder wenn der Betreffende in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu Personen hatte, bei denen eine Infektion durch das Corona-Virus oder ein Verdacht darauf bestand. Weiterhin nicht möglich sind Besuche auf den COVID-Stationen. AW