Konzept für mögliche Verwaltungszusammenführung

WANNE-EICKEL – Am 18. März hat die Kreissynode des Kirchenkreises Herne zum zweiten Malin diesem Jahr in digitaler Form getagt. Im Mittelpunkt standen Informationen über die Finanzierung der Evangelischen Kindertagesstätten und über die anvisierte Zusammenführung der Verwaltung des Kirchenkreises Herne mit der des Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid.

Los ging es mit einer Andacht von Pfarrer Michael Thoma aus der Kirchengemeinde Wanne-Eickel über Psalm 73. Anschließend eröffnete Superintendentin Claudia Reifenberger die Tagung der Kreissynode und kündigte – nach Feststellung der Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 64 Synodalen (von 72) – Grußworte von Superintendent Heiner Montanus aus dem Nachbarkirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid, dem Herner Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda, dem Castrop-Rauxeler Bürgermeister Rajko Kravanja, dem stellvertretenden Dechanten Ludger Plümpe und Pfarrer Samuel Gümüs von der Syrisch-orthodoxen Gemeinde an, die hernach verlesen wurden. Landeskirchenrat Dr. Jan-Dirk Döhling wurde zuletzt zugeschaltet; er überbrachte die Grüße von Präses Annette Kurschus.

Finanzierung der Kindertageseinrichtungen
Elisabeth Weyen, Geschäftsführerin der Kindergartengemeinschaft des Kirchenkreises Herne, berichtete über Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Herne und Wanne-Eickel sowie über (Zwischen-)Ergebnisse der Verhandlungen mit Vertretern der Stadt Herne. Denn während der Jugendhilfeausschuss der Kommune Castrop-Rauxel freiwillige Zuschüsse bewilligt hat, hat die Kommune Herne seit August 2020 ihre freiwilligen Zuschüsse zurückgezogen. Die Verwaltung des Jugendamtes war davon ausgegangen, dass die Finanzierung der Kindergärten in Herne durch erhöhte Pauschalen und eine Senkung des Trägeranteils von 12 auf 10,3 Prozent gesichert sei.

Elisabeth Weyen betonte, dass dem nicht so ist. So sei das Haushaltsvolumen der Kindertageseinrichtungen in den letzten zehn Jahren von 10.060.000 auf 22.455.000 Euro gestiegen, was auf die Umsetzung der Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) aus dem Jahr 2008 zurückzuführen sei. Anstelle einer Erstattung der tatsächlichen Kosten gebe es seitdem eine Pauschalfinanzierung (pro gebuchtem Platz eine bestimmte Summe). Gleichzeitig musste die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) und das Angebot von 45-Stunden-Plätzen ausgebaut werden. Darüber hinaus mussten kostenintensivere Gruppen für Zwei- bis Sechsjährige (anstelle von Gruppen für Drei- bis Sechsjährige) eingerichtet werden.

Die Entscheidung der Kommune Herne, einen Teil der freiwilligen Zuschüsse auszusetzen, hat Anfang des Jahres dazu geführt, dass die Evangelischen Einrichtungen den Eltern keine Zusage für gebuchte Plätze geben konnten, weil die Finanzierung nicht gesichert war. Es ging um 320 Kindergartenplätze, die nicht hätten freigegeben werden können.

„Das Problem war, dass es uns in den Gesprächen mit der Kommune nicht gelungen ist deutlich zu machen, dass die Anhebung von Pauschalen nur dann zu einer Entlastung der Träger führt, wenn gleichzeitig der Anteil der Finanzierung, den der Kirchenkreis als Träger einbringen muss, gesenkt wird“, sagte Weyen. Der Kirchenkreis habe 2020 Mehrausgaben in Höhe von 350.000 Euro gestemmt, das sei in Zukunft nicht mehr möglich. „Wir mussten deutlich machen, dass nur eine Senkung des Trägeranteils die Finanzierung der Einrichtungen sicherstellen kann.“

Bewegung sei in die Gespräche zwischen Stadt und Trägern gekommen, als Superintendent Reiner Rimkus das Gespräch mit dem Oberbürgermeister gesucht habe. Letzterer habe sein deutliches Interesse an einer Trägervielfalt in der Stadt bekundet. Auf dieser Ebene wurde weiterverhandelt – später auch mit Superintendentin Claudia Reifenberger und Verwaltungsleiter Burkhard Feige – bis es Anfang Februar nach einem Gespräch mit Sozialdezernent Johannes Chudziak das Angebot seitens der Stadt über eine Einmalzahlung von 175.000 Euro gab. Der Kirchenkreis hat dieses Angebot angenommen, auch wenn dieser Zuschuss nur gut die Hälfte des Bedarfs deckt, weil sich nun Gespräche über eine Absenkung des Trägeranteils anschließen. „Der Trägeranteil muss in Richtung fünf Prozent gesenkt werden, was eine Halbierung des jetzigen Anteils darstellt“, sagte Weyen. „Bei einem solchen Ergebnis hätten wir für die nächsten Jahre Planungssicherheit und die Kindergartengemeinschaft könnte die notwendige Anzahl an Kindergartenplätzen vorhalten.“

Verwaltungszusammenlegung
Nachdem die Kreissynode Gelsenkirchen und Wattenscheid auf ihrer Tagung am 23. November 2020 und die Kreissynode Herne auf ihrer Tagung am 14. Januar 2021 ihre jeweiligen Kreissynodalvorstände beauftragt haben, eine Verbandssatzung zu erstellen und mögliche Standorte zu prüfen, hat Verwaltungsleiter Burkhard Feige nun über den Stand der Vorbereitungen berichtet:

Eine Steuerungsgruppe zur Vorbereitung der Maßnahmen zur Vereinigung der Verwaltungen der Kirchenkreise Herne und Gelsenkirchen und Wattenscheid hat Arbeitsgruppen gebildet, die die erforderlichen Schritte vorbereitet. Eine AG „Aufbauorganisation und -abläufe“ entwickelt Organigramm und Stellenübersicht für ein gemeinsames Kreiskirchenamt, eine AG „Rechtliche Strukturen/ Finanzierung“ eine Verbandssatzung zur Errichtung eines Verwaltungszweckverbands für ein gemeinsames Kreiskirchenamt, eine AG „Personal“ Vorschläge zur Besetzung von Verwaltungsleitung und Abteilungsleitungen und eine AG „Standortfrage/ Raumkonzept“ Vorschläge für Standorte einer gemeinsamen Verwaltung. Dabei sollen Nachhaltigkeitsaspekte, Infrastruktur- und Finanzfragen Kriterien sein. Im Spätsommer soll es zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppen eine Synodalversammlung geben, auf der weitere Schritte diskutiert werden.

Verschiedenes
Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ informierte Superintendentin Claudia Reifenberger unter anderem über das neue Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das seit dem 1. März in einer neuen Fassung Gültigkeit hat. Jede Gemeinde ist nun verpflichtet, in den nächsten Monaten Schutzkonzepte zu entwickeln und Personen zu benennen, die für die Einhaltung der Schutzkonzepte verantwortlich sind.

Des Weiteren beschrieb Reifenberger ihre Haltung zu möglichen Präsenzgottesdiensten nach dem 28. März. Sie ermutigte die Presbyterien, bei der Entscheidungsfindung nicht ausschließlich auf den Inzidenzwert zu schauen, sondern auch die Sehnsucht der Menschen nach Gottesdiensten gerade an Karfreitag und Ostern im Blick zu haben. „Wenn es nach dem 28. März weitere Lockerungen gibt, stellt sich die Frage, warum dann die Evangelischen Kirchen grundsätzlich geschlossen bleiben sollten, auch wenn der Inzidenzwert die Marke 100 überschreitet“, sagte sie. „Ich werde jede gut begründete Entscheidung der Gemeinden über die Form der Gottesdienste mittragen und unterstützen, die die Situation vor Ort verantwortlich in den Blick nimmt.“ AR