Haushalt erstmals unter den Bedingungen von NKF

Am 25. November hat die Kreissynode des Kirchenkreises Herne im Gemeindehaus der Kirchengemeinde Bladenhorst-Zion getagt. Superintendent Reiner Rimkus eröffnete die Tagung mit einer Andacht. Hier äußerte er, dass die "Besorgten Bürger" sich nach seiner Beobachtung besonders um sich selbst und ihr Wohlergehen sorgen. Es gehöre aber zum Christsein und sei damit die Aufgabe der Kirche, sich nicht nur um sich selbst zu sorgen, sondern gerade um die, die bedrückt oder einsam, krank oder ausgegrenzt sind.

Haushalt im Mittelpunkt der Beratungen      

Die finanzielle Entwicklung und die Haushaltspläne des Kirchenkreises für das kommende Jahr 2020 standen im Mittelpunkt der Beratungen. Die Landeskirche erwarte für 2020 Kirchensteuereinnahmen in Höhe von etwa 520 Millionen Euro (2019 waren es rund 507 Millionen), teilte Verwaltungsleiter Burkhard Feige der Synode mit. Dem Kirchenkreis Herne würden daraus Kirchensteuermittel in Höhe von 9,324 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese 9,324 Millionen Euro (2018: 9,054 Millionen) werden aufgeteilt auf die zehn Kirchengemeinden für die Gemeindearbeit sowie die kreiskirchlichen Dienste (Kindergartengemeinschaft, Eine Welt Zentrum, Kreiskirchliche Verwaltung, Schulreferat, Mediothek, Kinder- und Jugendreferat, Kirchenmusik, Fachberatung für Kindergärten oder Öffentlichkeitsreferat).

Der Haushalt 2020 ist erstmals unter den Bedingungen des „Neuen Kirchlichen Finanzmanagements“ (NKF) erstellt worden. Daran ist beispielsweise neu, dass nicht mehr Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt werden, sondern Erträge und Aufwendungen. So werden auch die langfristigen Verpflichtungen – etwa Gebäudeunterhaltung –, Forderungen und Verbindlichkeiten erkennbar.

Der „Werteverzehr“, also z.B. der Wertverlust von Immobilien (Abschreibung für Abnutzung) oder Sachmitteln (Elektrogeräte, Fahrzeuge etc.) wird dargestellt, und tatsächliche Kosten werden dadurch sichtbar. Eine Folge ist, dass Kirchenkreis und Kirchengemeinden verstärkt in der Substanzerhaltungsrücklage ansparen, um beispielsweise durch notwendige Sanierungsmaßnahmen anfallende Kosten tragen zu können. „Die erhöhte Kirchensteuerzuweisung hilft uns im kommenden Jahr diese Substanzerhaltungsrücklagen zu bilden“, sagte Feige.

Die Gemeinden bekommen im nächsten Jahr jeweils 28,50 Euro pro Gemeindeglied – das sind 3,50 Euro mehr als im laufenden Jahr 2019. Feige empfahl den Presbyterien dringend, die erhöhte Kirchensteuerzuweisung der Substanzerhaltungsrücklage zuzuführen.

Zur Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen:

Für die Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen der Landeskirche ist vor allem die Zahl der evangelischen Erwerbsfähigen (kirchensteuerzahlende Mitglieder) entscheidend.

Den Kirchenkreisen werden Kirchensteuermittel anteilmäßig entsprechend ihrer Gemeindegliederzahlen zugewiesen. Auf den Kirchenkreis Herne entfällt bei einer Gemeindegliederzahl von 63.228 Personen (Stand: 31.12.2018) ein Anteil von knapp 3 Prozent; das sind die o.g. 9,324 Millionen Euro.

Der Rückgang der Kirchenmitglieder im Kirchenkreis Herne hat sich in den vergangenen Jahren so entwickelt: 1986: 107.000 – 1997: 90.000 – 2009: 77.000 – 2017: ca. 66.000 – 2019: ca. 62.000. Die derzeit gute gesamtwirtschaftliche Lage wirkt sich positiv auf die Kirchensteuerentwicklung aus. In den kommenden Jahren wird der Kirchenkreis allerdings mit weniger Geld auskommen müssen. Das liegt in erster Linie an der demografischen Entwicklung. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen, wird sich das negativ auswirken.

Nach seiner Einbringung bat Burkhard Feige die Mitarbeiterinnen der Finanzabteilung Susane Totzek, Nadine Pehle und Sabine Fietz nach vorne, um sich mit einem Blumenstrauß für ihr Engagement bei der Umsetzung von NKF zu bedanken. "Ich freue mich und bin stolz darauf, mit diesen Kolleginnen und Kollegen arbeiten zu dürfen", sagte Feige.

Bericht des Superintendenten

Superintendent Reiner Rimkus berichtete von der Landessynode, die vom 17. bis 20. November in Bielefeld stattgefunden hat. Hier hat Präses Dr. Annette Kurschus die Evangelische Kirche deutlich gegen jede Form von Rechtspopulismus positioniert. Frieden und Demokratie seien zu schützen und neu zu lernen. Dass der Kirchenkreis Herne hier Stellung bezieht, zeige sich in Herne an den dienstags stattfindenden Ökumenischen Gottesdiensten vor der Kreuzkirche als Reaktion auf die „Spaziergänge“ der „Besorgten Bürger“. Der Kreuzkirchengemeinde dankte Rimkus ausdrücklich für ihr Engagement seit August.

Weiteres Thema auf der Landessynode war das Engagement der Evangelischen Kirche gegen den fortschreitenden Klimawandel. „Wir wollen als Kirche unseren konsequenten Beitrag dazu leisten, dass das 1,5 Grad-Ziel noch erreicht wird“, heißt es in dem dazu gefassten Beschluss. Dazu gehören beispielsweise die Gewinnung erneuerbarer Energien, z.B. auf Kirchengebäuden und Kirchenland, die umwelt- und klimafreundliche Gestaltung von Mobilität (Landeskirche und Kirchenkreis Herne unterstützen Pfarrerinnen und Pfarrer finanziell bei der Anschaffung von E-Bikes) oder Bildungs- und Bewusstseinsarbeit für einen klimafreundlichen Lebensstil. Die Arbeitsstelle Klimaschutz in der EKvW werde auch weiterhin bestehen. Die Landessynode beschloss ihre Finanzierung mit jährlich 135.000 Euro.

Beschlossen wurden von der Landessynode auch verschiedene Änderungen der Kirchenordnung:
So können sich in der westfälischen Landeskirche künftig alle evangelischen Paare, die standesamtlich geheiratet haben, kirchlich trauen lassen. Unterschiede hinsichtlich der Gleich- oder Verschiedengeschlechtlichkeit gibt’s nicht mehr. Außerdem können nun offiziell alle Getauften am Abendmahl teilnehmen. Was in vielen Gemeinden schon gelebte Praxis ist, ist damit in der Kirchenordnung verankert.

Zuletzt dankte der Superintendent dem Verwaltungsleiter des Kirchenkreises, Burkhard Feige, „ der uns mit Weitblick, Ruhe und außerordentlicher Kompetenz bis zu diesem ersten NKF-Haushalt gebracht hat.“ Ganz zuletzt informierte Reiner Rimkus die Synodalen darüber, dass eben dieser Verwaltungsleiter Burkhard Feige ab dem 1. Dezember mit halbem Stellenumfang auch in dieser Funktion beim Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid angestellt ist. Diese Situation biete die Chance, „die beiden Verwaltungen auf Zukunft hin zusammen zu führen.“