„Erhöhung der Regelleistung ist völlig unzureichend“

Wanne-Eickel. Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages haben das Zeppelin-Zentrum und das Arbeitslosenzentrum ihren zweiten Aktionstag zu dem Motto „Etikettenschwindel Bürgergeld – wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung“ veranstaltet – diesmal vor der Christuskirche in Wanne-Eickel.

„Wir haben herausgestellt, dass das Bürgergeld in seiner geplanten Form diesen Namen nicht verdient, weil sowohl die vorgesehene Erhöhung der Regelleistungen als auch der zukünftig anrechnungsfreie Zuverdienst völlig unzureichend sind“, sagte Dagmar Spangenberg-Mades, die Leiterin des evangelischen Beratungs- und Begegnungszentrums Zeppelin. Der deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Regelleistung in Höhe von 678 Euro für einen Alleinstehenden. Das Bürgergeld sieht aber nur eine Anhebung von derzeit 449 auf 503 Euro vor, was lediglich einem Inflationsausgleich entspreche. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Betroffene zukünftig maximal 48 Euro mehr anrechnungsfrei dazu verdienen können, was keine deutliche Verbesserung darstelle.

Mit Gießkanne und Zielscheibe ausgerüstet kritisierten die beiden Einrichtungen darüber hinaus anschaulich, dass von den bisherigen Entlastungsmaßnahmen vor allem wohlhabendere Menschen profitieren. Sie forderten u.a. die unbürokratische Übernahme von Abschlägen und Nachzahlungen für Energie durch die Sozialbehörden und das gesetzliche Verbot von Energiesperren. Sie wendeten sich gegen die Übernahme der Dezemberheizkosten für alle Gaskunden – Reiche eingeschlossen – und bezeichneten dieses Vorhaben als unsozial und als ein völlig falsches Signal.

Außerdem hatten die beiden Beratungseinrichtungen einen anschaulichen Handzettel vorbereitet, um damit Menschen anzusprechen, die bislang noch nicht im Sozialleistungsbezug sind, aber mit ihren geringen Einkommen durch Preissteigerungen, vor allem bei Lebensmitteln und Energie, erheblich unter Druck geraten. „Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, dass bei diesem Personenkreis auf Grund hoher Nachzahlungen im Monat ihrer Fälligkeit Ansprüche auf Sozialleistungen entstehen können“, so Spangenberg-Mades. „Ein Antrag muss zwingend im Monat der Fälligkeit gestellt werden.“ Arbeitslosenzentrum und Zeppelin-Zentrum wiesen auf entsprechende Rechner im Internet hin, empfehlen sich beraten zu lassen und im Zweifelsfall einen Antrag bei der zuständigen Sozialbehörde zu stellen.

Der Info-Aktionsstand traf in der belebten Fußgängerzone von Wanne-Eickel auf großes Interesse. Mit Hilfe des Infomaterials wurden erste Beratungsgespräche direkt am Stand geführt und weitere vereinbart. DSM