Ein Amt für zwei Kirchenkreise als Ziel

Herne. In einer Synodalen Versammlung als Videokonferenz am 25. August haben die Mitglieder der Kreissynoden der Kirchenkreise Gelsenkirchen und Wattenscheid sowie Herne sich mit den Überlegungen zur Gründung einer gemeinsamen Verwaltung auseinandergesetzt. Die Kreissynoden hatten auf ihren vergangenen Tagungen in gleichlautenden Beschlüssen grünes Licht für die Planungen gegeben. In verschiedenen Arbeitsgruppen hatten Menschen aus beiden Kirchenkreisen in den vergangenen Monaten vorüberlegt und haben nun ihre Ergebnisse vorgestellt.
Organisationsberater Heinz-Ulrich Rüther präsentierte den gut 120 teilnehmenden Synodalen die Überlegungen zur Organisationsstruktur einer vereinigten Verwaltung. Geplant sind vier Abteilungen – Finanzen, Liegenschaften, Personal und Organisation. Die Friedhofsabteilung wird Bestandteil der Bau-/ Liegenschaftsabteilung sein.
Die Pfarrer Günter Mattner und Matthias Siebold als Finanzausschussvorsitzende ihres jeweiligen Kirchenkreises erläuterten im Anschluss die Satzung eines neuen Kreiskirchenverbandes.
Zuletzt präsentierten Michael Michels, Leiter der Gelsenkirchener Liegenschaftsabteilung, und der Herner Synodalassessor Pfarrer Hans-Paul Ullrich verschiedene Gebäudekonzepte für den Sitz eines neuen Kreiskirchenamtes. Zur Debatte stehen bisher die entsprechend umgebauten bzw. erweiterten Kreiskirchenämter in Herne oder Gelsenkirchen und als dritte Alternative ein neues Verwaltungsgebäude auf einem kircheneigenen Grundstück in Wanne-Eickel.

Im Verlauf der Synodalversammlung wurden keine Beschlüsse gefasst. Die Teilnehmenden hatten Gelegenheit, Fragen zu stellen und Anmerkungen loszuwerden, die im Protokoll festgehalten wurden und von den Arbeitsgruppen in die weiteren Überlegungen einbezogen werden. Damit diente die Versammlung der Vorbereitung der kommenden Zusammenkünfte der dann wieder für sich tagenden Kreissynoden. Diese müssten dann gleichlautende Beschlüsse fassen, damit ein Kreiskirchenverband gegründet werden kann, in dem die Aufgabe „gemeinsame Verwaltung“ geleistet wird. AR