Ab sofort „Eingeschränkter Regelbetrieb“

HERNE – Auch in den Kindertageseinrichtungen des Kirchenkreises Herne ist das Corona-bedingte Betreuungsverbot seit dem 8. Juni aufgehoben, die Notbetreuung gehört damit der Vergangenheit an. Alle Kinder dürfen wieder in die Einrichtungen kommen – ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ ist bis zum 31. August amtlich zugelassen. Jede Kita kann bis zu 35 Stunden pro Woche, aber nur maximal sieben Stunden pro Tag öffnen. Die vertragliche Betreuungszeit je Kind und Woche erfährt dabei eine Verkürzung um zehn Stunden.

Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die zu einer der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppe gehören, dürfen nicht in den Kinderdienst eingeteilt werden. Alle anderen Fach- und Ergänzungskräfte sind festen Gruppen zugeteilt und dürfen diese auch nicht wechseln. „Das macht die Organisation der Dienstpläne zu einer echten Herausforderung, weil die Bestimmungen keinen Platz für Abweichungen lassen“, sagt Fachberaterin Anna Schröder. SI