Befreiung von Angst vor Zwangsvollstreckung

HERNE – Nach mehr als einem Jahr und verschiedenen Gesetzesentwürfen hat die Bundesregierung Ende Dezember des vergangenen Jahres endgültig die Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Oktober 2020. Ab sofort können also Anträge auf ein Privatinsolvenzverfahren mit nurmehr drei Jahren Laufzeit gestellt werden. In den Jahren zuvor dauerte das Verfahren sechs Jahre. „Wir begrüßen die Änderungen ausdrücklich“, sagt Andrea Leyk, Geschäftsführerin der Schuldnerberatung im Kirchenkreis Herne.

Wer überschuldet ist und das Restschuldverfahren durchläuft, bekommt nun für drei Jahre einen Insolvenzverwalter an die Seite gestellt. „Damit sind die Klienten vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt“, erläutert Annette Bednarek, Insolvenzberaterin in der Schuldnerberatung. „In den drei Jahren müssen sich die Betroffenen an eine Ordnung halten, zu der gehört, dass sie jede Form von Arbeit annehmen und sich gegebenenfalls um Arbeit bemühen müssen.“ Der Schutz vor Pfändung bewirke, dass die Betroffenen beispielsweise Miete und Strom bezahlen können. „Das nimmt ihnen die Angst, ihre Wohnung zu verlieren oder dass die Heizung abgestellt wird.“ Nach den drei Jahren „Bewährungszeit“ können die Klienten ohne dieses Damoklesschwert neu starten.

Termine für persönliche Gespräche können mit der Schuldnerberatung vereinbart werden unter Telefon (02323) 994 98 70. Die Gespräche finden unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt. Besuche ohne Termine sind bis auf weiteres nicht möglich. AR