Herne. Am 31. August hat Dagmar Spangenberg-Mades, Geschäftsführerin der Beratungsstelle Arbeit im Zeppelin-Zentrum des Kirchenkreises Herne, beim Herner Sozialforum über das Bürgergeld informiert. Im Zentrum ihres Vortrags ging es um die Frage, was sich gegenüber dem SGB II (besser bekannt als Hartz IV) geändert oder verbessert hat.
„Schon mit der Einführung des SGB II im Jahr 2005 wurde den Betroffenen eine Verbesserung bezüglich ihrer Arbeitsmarktintegration versprochen“, startete Spangenberg-Mades mit einem Blick in die jüngere Sozialgeschichte. Dies habe sich trotz der etwa 90 kleineren und größeren Gesetzesnovellierungen insbesondere für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf aus ihrer Sicht jedoch nicht bewahrheitet. „Unter dem Slogan ‚Fordern und Fördern‘ blieb es aus unserer Sicht sehr oft beim Fordern bzw. Überfordern“, sagte sie. „Auch bei der Einführung des Bürgergeldes spielen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration wieder eine große Rolle, was indirekt auch so zu bewerten ist, dass die bislang angewendeten Instrumente offenbar doch nicht so wirkungsvoll waren.“
Positiv zu bewerten sei, dass nach dem neuen Gesetz Maßnahmen zur Arbeitsintegration erforderlich und nicht von kurzfristiger Natur sein sollen. „Es werden zudem Anreize in Form einer Weiterbildungsprämie (150 Euro) bzw. eines Bürgergeldbonus (75 Euro) für die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen gewährt.“ Von Bedeutung sei außerdem, dass die Integration in eine Ausbildung nun einer Integration in Arbeit gleichgestellt wird. „Außerdem sieht das Gesetz ganzheitliche Betreuung und aufsuchende Beratung vor“, so Spangenberg-Mades. Es sei zu hoffen, dass diese nun im Gesetz festgeschriebenen Grundsätze und Maßnahmen auch so zur Anwendung kommen, so dass auch und vor allem Menschen mit besonderen Betreuungsbedarf davon profitieren können.
Momentan sei häufiger in der Presse zu lesen, dass sich Arbeit auf Grund des vermeintlich üppigen Bürgergeldes nicht mehr lohne. „Hier wird auf die Regelleistungserhöhung zu Beginn dieses Jahres und im kommenden Jahr abgehoben“ so Spangenberg-Mades, die weiter ausführte, dass die Regelleistungserhöhung 2023 lediglich als Inflationsausgleich anzusehen sei. „Durch eine weitere Anhebung in 2024 beträgt der Eckregelsatz für einen Alleinstehenden dann 563 Euro“, rechnete die Zeppellin-Geschäftsführerin vor. „Als armutsfest bezeichnet der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband allerdings einen Regelsatz in Höhe von 725 Euro.“
Als besonders enttäuschend an der Gesetzesnovellierung bezeichnete Spangenberg-Mades die nur minimal gestiegene anrechnungsfreie Zuverdienstmöglichkeit. „Hier wurde zuvor, auch vom zuständigen Minister Hubertus Heil, davon gesprochen, dass Menschen, die trotz Erwerbseinkommen aufstocken müssen, von ‚deutlich höheren Freibeträgen‘ profitieren würden“, sagte sie. „Realität ist nun, dass die maximal mögliche Freibetragserhöhung 48 Euro beträgt.“ DSM