Patenschaft
Der Pate oder die Patin (Abkürzung für lateinisch „Pater spiritualis“ = „Geistlicher Vater“) übernimmt im Auftrag Gottes und der Kirche eine Mitverantwortung für das Patenkind. Die Patin oder der Pate verpflichtet sich, gemeinsam mit den Eltern dem Kind von seiner Taufe zu erzählen. Sie helfen ihm zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben, indem sie ihm von Jesus Christus erzählen, mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben.
In der Taufe überträgt die Kirche den Paten diese Aufgabe. Deshalb müssen die Paten Mitglieder einer christlichen Kirche und bei der Taufe anwesend sein. Die Patenschaft kann weder von der Kirche oder den Eltern noch von den Paten oder dem Kind rückgängig gemacht werden.
In der Regel sollen es zwei Paten sein. Mindestens eine Patin oder ein Pate muss der Evangelischen Kirche angehören; die weiteren können Mitglieder einer anderen christlichen Kirche sein (z.B. katholische Kirche oder Freikirche wie Baptisten, Methodisten). In besonderen Fällen genügt auch eine Patin oder ein Pate; oder die Kirchengemeinde hilft bei der Bestellung weiterer Paten.
Patenbescheinigung
Die Paten müssen ihre Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde, in der Sie wohnen, dass Sie konfirmiert sind und deshalb das Patenamt übernehmen dürfen.
Wenn Sie evangelisch sind, erhalten Sie die Patenbescheinigung bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder im Gemeindebüro. Falls Sie unsicher sind, zu welcher Kirchengemeinde unseres Kirchenkreises Sie gehören: Klicken Sie oben auf „Gemeinden“ und dann auf „Gemeinde-Suche“. Dort können Sie den Namen Ihrer Straße eintragen und erhalten die gewünschte Angabe. Durch einen weiteren Klick auf den Gemeindenamen erhalten Sie weitere Informationen.
Die Katholische Kirche kennt keine Patenbescheinigung. Wenn Sie katholisch sind, erhalten Sie in Ihrer Gemeinde eine Bescheinigung der Kirchenzugehörigkeit.

