Patenschaft

Für die Taufe wird mindestens ein Pate (Abkürzung für lateinisch „Pater spiritualis“ = „Geistlicher Vater“) bestellt. Die Patin oder der Pate übernimmt im Auftrag Gottes und der Kirche eine Mitverantwortung für das Patenkind und verpflichtet sich, gemeinsam mit den Eltern dem Kind von seiner Taufe zu erzählen. Sie helfen ihm zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben, indem sie ihm von Jesus Christus erzählen, mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben.

In der Taufe überträgt die Kirche den Paten diese Aufgabe. Deshalb müssen die Paten bei der Taufe anwesend sein. Die Patenschaft kann weder von der Kirche oder den Eltern noch von den Paten oder dem Kind rückgängig gemacht werden.

Wer kann ein Patenamt übernehmen?

Die Patin bzw. der Pate soll der Evangelischen Kirche angehören und zum Heiligen Abendmahl zugelassen sein. Zumindest aber müssen sie Mitglied einer der Kirchen sein, die die Vereinbarung über die wechselseitige Anerkenung der Taufe unterzeichnet haben („Magdeburger Erklärung“). Als weitere Patinnen und Paten können auch Glieder einer anderen christlichen Kirche zugelassen werden.

Patenbescheinigung

Die Paten müssen ihre Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde, in der Sie wohnen, dass Sie konfirmiert sind und deshalb das Patenamt übernehmen dürfen.

Sie erhalten die Patenbescheinigung bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder im Gemeindebüro. Falls Sie unsicher sind, zu welcher Kirchengemeinde unseres Kirchenkreises Sie gehören: Klicken Sie oben auf „Gemeinden“ und dann auf „Gemeinde-Suche“. Dort können Sie den Namen Ihrer Straße eintragen und erhalten die gewünschte Angabe. Durch einen weiteren Klick auf den Gemeindenamen erhalten Sie weitere Informationen.

Wenn Sie einer anderen Kirche angehören, fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach einem Dokument, das einer Patenbescheinigung gleichkommt.