Treten Sie ein!

Sie möchten (wieder) Mitglied in der evangelischen Kirche werden? Sie möchten aus einer anderen Konfession in die evangelische Kirche wechseln? Beides können Sie in der Wiedereintrittsstelle ohne großen Aufwand tun.

Die Wiedereintrittsstelle befindet sich im Kreiskirchenamt an der Overwegstraße 31 in Herne. Machen Sie einfach einen Termin mit Pfarrer Arnd Röbbelen unter Telefon (02323) 98 68 71 oder schreiben Sie eine E-Mail an arnd.roebbelen@ekvw.de.

Für den Wiedereintritt wird dann ein Treffen verabredet. Hier wird nach einem vertraulichen Gespräch miteinander ein ein Formular ausgefüllt, in dem ihre Personalien aufgenommen werden. Ist das Formular von beiden Seiten unterschrieben und gesiegelt, ist die Aufnahme vollzogen. Sie verlassen die Wiedereintrittsstelle als Mitglied der Evangelischen Kirche.

Zum Kircheneintritt müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen, wenn möglich, auch ihre Taufurkunde und die Bescheinigung über ihren Kirchenaustritt. Wenn Sie noch nicht getauft sind, müssen Sie sich zunächst taufen lassen.

Der Eintritt ist kostenfrei. Allerdings: Sofern Sie steuerpflichtig sind, werden Sie mit ihrem Eintritt auch kirchensteuerpflichtig. Mit ihrem Beitrag unterstützen Sie künftig die vielfältigen Aufgaben in den Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche.

Wer in die Evangelische Kirche eintritt, wird einer Gemeinde zugeordnet. Es kann die Gemeinde sein, in der Sie wohnen. Es kann aber auch eine andere Gemeinde sein, zu der Sie einen persönlichen Bezug haben. Sie haben selber die Möglichkeit zu entscheiden, welcher Gemeinde Sie künftig angehören wollen. Ihre Aufnahme wird von uns weitergeleitet: an die Gemeinde, der sie künftig angehören, an das Einwohnermeldeamt und an das Finanzamt. Wenn Sie wollen, dass ihre neue Gemeinde sich bei Ihnen meldet, leiten wir auch diesen Wunsch gerne weiter. Weitere Informationen gibt es in einer Broschüre, die Sie hier herunterladen können.

Es gibt auch die Möglichkeit direkt über die Gemeinde, die für Sie zuständig ist, in die Kirche einzutreten. Der Pfarrer oder die Pfarrerin vor Ort vereinbaren gerne mit Ihnen einen Gesprächstermin. Das Presbyterium der Gemeinde entscheidet anschließend über Ihre Aufnahme.